Im Baulastenverzeichnis werden alle Grundstücke im Duisburger Stadtgebiet geführt, auf denen Baulasten eingetragen sind.
Details
Dokumente
Grundstücksbezeichnung Gemarkung
Flur
Flurstück
Gebühren
Gebühren für schriftliche Auskünfte werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) erhoben.
Auskünfte sind generell schriftlich einzureichen oder während der Telefonsprechunde zu erfragen.
Telefonische Auskünfte sind gebührenfrei.
Bemerkung
Achtung!
Seit September 2017 sind telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis nur noch dienstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr erhältlich. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt eine automatische Ansage, die auf die Auskunftszeiten hinweist.