Rauchmelderpflichtgem. § 49 Abs. 7 BauO NRW ist es Aufgabe von Eigentümern die notwendigen Rauchwarnmelder zu installieren. Die Betriebsbereitschaft hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen. Anschrift und ErreichbarkeitE-MailKontaktKontaktbauaufsichtstadt-duisburgdeKontaktOrganisationseinheitenNameE-Mail-AdresseRechtUntere Bauaufsicht, Untere DenkmalbehördeE-MailAmt für Baurecht und betrieblichen UmweltschutzE-MailZuständige Mitarbeiter/innenNameTelefonFrau Petra Wendt0203 2834512 Sie befinden sich hier:StartseiteRathaus, Politik und StadtverwaltungStadtverwaltungVirtuelles RathausDezernat für Wirtschaft und StrukturentwicklungAmt für Baurecht und betrieblichen UmweltschutzRauchmelderpflicht