Geothermie - Wärmepumpen
Der Betrieb von Wärmepumpen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG sofern das Grundwasser für diesen Zweck benutzt wird.
Beschreibung
Beschreibung
Wird kein Fachplaner mit dem Bau der Anlagen zur Nutzung der Erdwärme und der zugehörigen Antragstellung beauftragt, empfiehlt es sich zur Vermeidung unnötiger Kosten, vor Antragstellung Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen.
Für Trinkwasserschutzgebiete werden ab 1. Februar 2014 Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmesonden, die wassergefährdende Stoffe enthalten, nicht mehr erlaubt.