Hausgartensanierung

Von hohen Bodenbelastungen in Duisburg sind insbesondere der Stadtteil Wanheim-Angerhausen und das nördliche Hüttenheim betroffen. In diesem Bereich wurden daher in allen privaten Hausgärten Bodenuntersuchungen durchgeführt, um die konkrete Bodenbelastung zu ermitteln. Eine Darstellung dieses Untersuchungsbereiches finden Sie nebenstehend.

Etwa die Hälfte der untersuchten Grundstücke zeigt eine nur geringe Bodenbelastung, ein Verzicht auf den Anbau von Nahrungspflanzen im eigenen Garten ist hier als Maßnahme ausreichend, sodass keine Eingriffe in den Gärten erforderlich sind.Die rechtsverbindliche Umsetzung dieses Verbotes wird über das künftige Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd erfolgen.

Bei der anderen Hälfte der Gärten wurden sanierungsbedürftige Schadstoffgehalte festgestellt. Oftmals werden hier einfache Maßnahmen ausreichen, die den direkten Kontakt mit dem Boden verhindern, wie z. B. eine sehr dichte Bepflanzung, eine Abdeckung mit Mulch o. ä., eine Aufbringung von sauberem Boden in Teilbereichen des Gartens, in einigen Gärten ist aber auch eine intensivere Sanierung z. B. mit Bodenaustausch notwendig.

Die betroffenen Eigentümer wurden seitens der Stadt über die Belastungen informiert.

Bild: Untersuchungsgebiet Wanheim-Angerhausen Hüttenheim

Sanierungsplanung

Zur Sicherstellung einer qualifizierten, zentral organisierten Sanierung der hoch bzw. sehr hoch belasteten Grundstücke in Wanheim-Angerhausen und dem nördlichen Hüttenheim wurde eine Sanierungsuntersuchung und -planung durchgeführt.

Im Rahmen dieser Sanierungsuntersuchung und -planung wurden die auf den einzelnen Grundstücken konkret erforderlichen Maßnahmen, der zeitliche Ablauf sowie die Sanierungskosten für die gesamte Sanierung aller betroffenen Gärten ermittelt.

Für diesen Projektabschnitt hat die Stadt Duisburg den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) als Maßnahmenträger gewonnen. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt und dem AAV wurde im September 2014 abgeschlossen. In dem Vertrag werden die Durchführung der Sanierungsuntersuchung / -planung und die Kostenverteilung geregelt.

Die Kosten für den Projektabschnitt Sanierungsuntersuchung / -planung tragen der AAV (80 %) und die Stadt Duisburg (20 %).


Sanierungsvorschläge

Die Eigentümer der privaten Hausgärten, in denen eine Sanierungsmaßnahme erforderlich ist, haben seitens der Stadt Duisburg und des AAV einen Sanierungsvorschlag für ihren Garten erhalten und Gelegenheit bekommen, eigene Vorschläge und Ideen einzubringen. Ziel war es, von allen Betroffenen eine Zustimmung zu den Sanierungsvorschlägen zu erhalten, was inzwischen weitgehend gelungen ist, so dass nun die Ausführungsplanung der Sanierungsarbeiten beginnen kann.


Durchführung der Sanierung

Über die Durchführung der eigentlichen Sanierung wurde am 09.01.2017 ein weiterer öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt und dem AAV geschlossen.

Um die große Zahl zu sanierender Gärten handhabbar zu machen, wurde das gesamte, von den Bodenbelastungen betroffene Gebiet in Sanierungszonen unterteilt, in denen, je nach Höhe der Bodenbelastung und Lage im Zusammenhang mit anderen betroffenen Sanierungsgrundstücken, abschnittsweise zwischen 2017 und 2019 die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen.

Eine Übersicht über die Sanierungszonen und die Reihenfolge der Sanierung finden Sie in der nebenstehenden Übersichtskarte und der beigefügten Tabelle zum vorläufigen Zeitplan.

Zunächst wird in einem ersten Schritt durch den AAV eine Ausschreibung der Planungs-, Überwachungs- und Dokumentationsarbeiten vorgenommen und nach Auftragsvergabe wird eine entsprechende Fachfirma die Ausführungsplanung für jeden Garten erstellen. Bevor dann die eigentliche Durchführung der Sanierungsarbeiten im Garten beginnt, wird auf Basis der Ausführungsplanung mit jedem Eigentümer ein Vertrag über die Sanierung geschlossen, in dem alle Details zur Durchführung, zur Kostenübernahme durch AAV und Stadt, die Duldung der Sanierung durch den Eigentümer und über die Modalitäten der Gartenwiederherstellung geregelt werden. Erst dann beginnt die eigentliche Sanierung.

Karte Sanierungszonen

Voraussetzungen für die Sanierung durch den AAV

In diesem Zusammenhang ist besonders zu beachten, dass die Sanierung durch den AAV nur in den Fällen erfolgen kann, in denen die Voraussetzungen, die sich aus dem AAV-Gesetz, welches die Tätigkeit des aus öffentlichen Mitteln finanzierten Verbandes regelt, seitens der Grundstückseigentümer erfüllt werden.

So kann beispielsweise der AAV nicht mehr tätig werden, wenn ein Grundstück beispielsweise bis zum Beginn der Sanierung verkauft oder vererbt wird. Daher ist es wichtig, alle Änderungen in den Besitzverhältnissen zu einem Grundstück unbedingt der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde mitzuteilen.


Handlungsempfehlungen

Bis zur Umsetzung der Sanierung werden alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger gebeten, die in den persönlichen Informationsschreiben ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise für die Gartennutzung unbedingt zu beachten.

Alle Fragen zu den Hausgartensanierungen in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim beantwortet die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Duisburg unter der Rufnummer 0203/283-2777.


Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung

Für die betroffenen Eigentümer der Hausgärten in Wanheim-Angerhausen und dem nördlichen Hüttenheim fanden bereits mehrere Informationsveranstaltungen statt.

Des Weiteren gibt es eine Bürgerarbeitsgruppe, in der betroffene Eigentümer sowie Mitarbeiter der Verwaltung und des AAV über die Bodenbelastungen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen diskutieren und gemeinsam Lösungen erarbeiten können.

Die Protokolle über die Ergebnisse in den Informationsveranstaltungen und Arbeitsgruppensitzungen können unter den u. g. Links heruntergeladen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die noch in der Arbeitsgruppe mitarbeiten möchten, können sich bei der Stadt Duisburg unter der Telefonnummer 0203/283-2777 anmelden.


Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung - Protokolle der Veranstaltungen