Übertragung Trichinenprobenentnahme auf Jäger
Gemäß § 6(2) der Tierischen Lebensmittelüberwachungsverordnung kann das Institut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz einem Jäger mit Hauptwohnsitz in Duisburg die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen und Dachsen übertragen. BITTE VEREINBAREN SIE VORAB EINEN TERMIN