Anmeldung und Beratung nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
Anmeldung und Beratung nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
Beschreibung
Beschreibung
Seit dem 01.07.2017 gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz.
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Was bedeutet das für mich?
Alle Personen, die in der Prostitution arbeiten, müssen sich anmelden und gesundheitlich beraten lassen!
Die Bescheinigungen über die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung müssen dem Betreiber eines Bordells oder Clubs vorgezeigt werden, sonst darf man nicht arbeiten. Auch bei Kontrollen durch die Polizei oder dem Ordnungsamt müssen die Nachweise vorgezeigt werden.
Details
Dokumente
Was muss ich mitbringen?
- Zur Anmeldung braucht man einen Nachweis über die gesundheitliche Beratung, die nicht älter als drei Monate sein darf.
- Man muss ein Passbild mitbringen, und zwar eines, das auch für einen Ausweis geeignet wäre.
- Man muss Angaben über sein Geburtsdatum, seinen Geburtsort und seine Staatsangehörigkeit machen.
- Es muss ein Ausweis (Reisepass, Pass oder Ersatzbescheinigungen) vorgelegt werden.
- Außerdem muss man ggf. durch eine Meldebescheinigung seine Meldeanschrift nachweisen oder eine Zustellanschrift angeben. Wenn eine Zustelladresse angegeben wird, kann das die Adresse einer Hilfsorganisation sein. Es kann auch die Adresse eines Verwandten oder Bekannten sein, wenn der eigene Name an dem Briefkasten mit angegeben ist.
- Wer keine EU-Angehörige ist, muss eine Arbeitserlaubnis nachweisen.
Gebühren
Was kosten die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung?
Eine Gebühr wird nicht erhoben.
Bemerkung
Welche Angaben muss ich machen?
Man muss angeben, in welchen Städten man arbeiten möchte. Es ist aber auch möglich, Bundesländer zu benennen. Die Daten über die verschiedenen Orte an denen man arbeiten möchte, werden den angegeben Städten mitgeteilt. Ebenso werden die Daten dem zuständigen Finanzamt weitergeleitet. Zur Anmeldung wie auch zur gesundheitlichen Beratung bekommt man einen Nachweis, den man sich auch auf einen Alias, einen „Künstlernamen“ ausstellen lassen kann.
Was muss ich beachten?
Wer unter 18 Jahre alt ist, 6 Wochen vor der Entbindung, oder zur Prostitution gezwungen ist, bekommt die Anmeldebescheinigung nicht. Sex ohne Kondom (vaginal, anal, oral) ist nach dem Prostituiertenschutzgesetz verboten. Auch Werbung für Sex ohne Kondom ist verboten.
Welche Informationen werde ich erhalten?
Im Rahmen der Anmeldung findet ein Informationsgespräch statt, in dem Themen wie Krankenversicherung, Steuern o.ä. angesprochen werden. Bei der gesundheitlichen Beratung werden Themen wie Schwangerschaft, sexuell übertragbare Infektionen, Drogen- und Alkoholkonsum besprochen. Ebenso werden Kontaktadressen und Telefonnummern für Hilfe in Notsituationen mitgegeben. Es handelt sich nur um eine Beratung, nicht um eine Untersuchung.
Einführung einer Kondompflicht
Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte müssen zukünftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsgewerben sind verpflichtet, auf die Kondompflicht hinzuweisen. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome darf nicht geworben werden. Verstöße gegen die Kondompflicht durch Kundinnen und Kunden bzw. durch Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsgewerben sind bußgeldpflichtig und können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Weitergehende Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten können Sie unter den nebenstehenden Links erhalten.
Fristen
Wie lange ist die Anmeldebescheinigung gültig?
Prostituierte unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung jährlich verlängern lassen. Für Prostituierte ab 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung grundsätzlich zwei Jahre.
Voraussetzung für die Verlängerung sind die regelmäßig zu wiederholenden gesundheitlichen Beratungen. Die gesundheitliche Beratung ist für Prostituierte unter 21 Jahren halbjährlich, für Prostituierte ab 21 Jahren jährlich zu wiederholen.
Wie lange ist die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gültig?
Prostituierte unter 21 Jahren müssen die Gesundheitsberatung alle 6 Monate wiederholen. Für Prostituierte ab 21 Jahren gilt, die Gesundheitsberatung muss 1 x jährlich wiederholt werden.
Institutionen
Anmeldung und gesundheitliche Beratung in Duisburg
Wie bekomme ich die Bescheinigungen?
Man benötigt 2 Termine
1. Für die Anmeldung
2. Für die Gesundheitliche Beratung
Dafür muss man anrufen! Wann kann ich anrufen?
Mo-Do: von 9:00 – 10:00 Uhr
Welche Nummer muss ich anrufen?
1. Anmeldung: Tel.: 0203 283 5366 und 0203 283 5342
2. Gesundheitliche Beratung: Tel.: 0203 283 5353
Wo muss ich hin?
Medical Center Ruhrort (MCR)
Gesundheitsamt
Ruhrorter Str. 195
47119 Duisburg
3. Etage
Anmeldung: Raum 304 und Raum 312
Gesundheitliche Beratung: Raum 305
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Gesundheitsamt | 0203 94000 |
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|---|
| Frau Krause | Gesundheitliche Beratung zum Prostitutionsschutzgesetz | 0203 2835353 | |
| Frau Rinkowski | Anmeldung zum Prostituiertenschutzgesetz | 0203 2835366 | |
| Frau Schneider | Anmeldung zum Prostituiertenschutzgesetz | 0203 2835342 |