Informationen zur Einschulungsuntersuchung
- Informationen zum Ablauf
- Stichtag
- Sprechzeiten
- Inhalte und Ziele der Einschulungsuntersuchung
- Vorzeitige Einschulung
- Rechtliche Grundlage
Informationen zum Ablauf
Die Untersuchung wird von Ärzten/Ärztinnen und Arzthelferinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt, üblicherweise im sechsten Lebensjahr des Kindes.
Hierzu werden die Eltern mit ihrem Kind eingeladen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bekommen Sie einen Termin. Falls Sie den Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig schriftlich oder telefonisch ab.
Die Einschulungsuntersuchungen werden in einem Zeitraum bis zu den Sommerferien durchgeführt. Falls Sie bis Ende Mai des Einschuljahres noch keine Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD).
Die Einladung enthält einen Fragebogen, in dem die Eltern freiwillig Angaben zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes machen können. Den Fragebogen können Sie hier weiter unten herunterladen.
Wenn Sie den Fragebogen ausfüllen, erleichtern Sie damit den Schulärzten die Beurteilung der gesundheitlichen Situation des Schulanfängers.
Stichtag
Stichtage für die Einschulung: Stichtag ist jeweils der 30. September des Jahres.
Sprechzeiten
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die eingeschult werden, erhalten vorab vom Schulverwaltungsamt ein Informationsschreiben (Ende Sept./Anfang Oktober). Die Untersuchungen selber finden nur mit Termin statt.
Inhalte und Ziele der Einschulungsuntersuchung
- Erfassung des gesundheitlichen Zustands, schulrelevanter körperlicher Erkrankungen und des Impfstatus
- Überprüfung des Sehvermögens einschließlich räumliches Sehen und Farbsehvermögen
- Überprüfung des Hörvermögens
- Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes in den Bereichen:
- Feinmotorik, Grafomotorik, Visuomotorik
- Visuelle Wahrnehmung und Informationsverarbeitung
- Sprachkompetenz und auditive Informationsverarbeitung
- Grobmotorische Koordination und Gleichgewicht
- Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit
- Kognitive Entwicklung
- Soziale und emotionale Kompetenzen
- Aufzeigen von vorschulischen Fördermöglichkeiten in der Familie und in der Kindertagesstätte
- Empfehlungen zu schulischen Fördermaßnahmen, auch zur Feststellung von besonderem pädagogischen oder medizinischen Förderbedarf.
Im Schulgutachten werden die Ergebnisse zusammengefasst und die für die Schule relevanten Untersuchungsbefunde mitgeteilt. Die Eltern erhalten eine Kopie des Schulgutachtens.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung durch Ihr Gesundheitsamt, um Ihrem Kind möglichst optimale Startchancen für den neuen Lebensabschnitt "Schule" zu eröffnen.
Vorzeitige Einschulung
Auf Antrag der Eltern kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden, wenn es die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag muss bei der Grundschule gestellt werden. Die Grundschulen melden dem KJGD die Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen.
Zur Untersuchung werden diese Kinder vorwiegend im März des Einschuljahres eingeladen. Die Schulleitung entscheidet dann auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme in die Grundschule.
Rückstellung
Eine Rückstellung vom Schulbesuch ist nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016 nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich.
Eine Rückstellung wegen Unreife ist nach dem Schulgesetz NRW nicht mehr vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage dafür sind das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§§ 35 und 54 Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016 und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW vom 01.01.1998 (§ 12 ÖGDG NRW).