Personenauskunftsstelle (PASS)
Beschreibung
Beschreibung
Was ist eine Personenauskunftsstelle:
Eine Personenauskunftsstelle ist eine Einrichtung, um bei einer Großschadenslage eine hohe Anzahl von Anfragen aufzunehmen, zu verarbeiten und gegebenenfalls Auskünfte zu erteilen.
Sie ist eine telefonische Anlaufstelle für hilfesuchende berechtigte Personen.
Rechtliches:
Die Stadt Duisburg ist gemäß § 38 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) gesetzlich dazu verpflichtet bei Bedarf eine Personenauskunftsstelle einzurichten.
Zuständigkeit:
Die Stabsabteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz ist für die Konzeptionierung zuständig.
Rufnummer:
Die Rufnummer wir bei Bedarf auf Duisburg.de oder dem Gefahrentelefon (0800 112 13 13) veröffentlicht.