Ein Unschädlichkeitszeugnis wird zur lastenfreien Übertragung eines abzutrennenden - sehr kleinen - Grundstücksteils, oder zur Aufhebung eines Rechts ohne Zustimmung des Rechtsinhabers benötigt.
Details
Dokumente
formloser, schriftlicher Antrag
ggf. Grundstückskaufvertrag
beglaubigter Grundbuchauszug nach neuestem Stand
Anschriften der Beteiligten
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) erhoben. Diese finden Sie hier.
Bemerkung
Das Trennstück muss Teil eines selbständiges Flurstückes sein. Die Rechtsänderung ist für die Beteiligten unschädlich.
Bearbeitungsdauer
Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen:
Bearbeitung innerhalb von 4-6 Wochen, da Rechtsmittelfristen zu beachten sind.