Kanalanschlussbeitrag
Die Kosten des öffentlichen Abwassernetzes sind in einem gesetzlich bestimmten Rahmen von den Anliegern in Form eines Beitrages mitzufinanzieren. Dieser einmalige Beitrag wird für den Anschluss an das öffentliche Abwassernetz erhoben.
Beschreibung
Beschreibung
Die Beitragserhebung erfolgt durch einen Leistungsbescheid zum
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kanals
oder
- des Anschlusses des Grundstückes an den Kanal.