Zur Vermeidung von Mehrfachaufbrüchen im gleichen Straßenbereich ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen für:
Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, etc.)
Entsorgungsleitungen (Kanal)
Versorgungseinrichtungen (Schaltkästen, Trafostationen, etc.)
Sonstige Einbauten (Wartehallen, Postablagekästen, etc.)
Mehrere Maßnahmen im gleichen Bereich können dann besser zeitlich abgestimmt werden.
Sollten Gehwegaufbrüche/Straßenaufbrüche beispielsweise aufgrund von Baumaßnahmen an privaten Gebäuden erforderlich sein, so ist dies im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.