Der Antrag auf die Einrichtung des Sonderparkplatzes kann durch die behinderte Person oder von einer entsprechend bevollmächtigten Person schriftlich oder persönlich gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Mit dem Antrag ist der gültige Parkausweis für Schwerbehinderte sowie den Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt einzureichen.
Besondere Voraussetzungen:
Zusätzlich erforderlich ist, dass die behinderte Person das Fahrzeug selbst führt und über keine Garage oder entsprechend gesicherten Stellplatz verfügt.
Sollte der Behindertenparkplatz nicht mehr benötigt werden, ist dies mitzuteilen.