Lärm
Lärm ist jedes unerwünschte laute Umgebungsgeräusch, das uns stört. Dies hängt auch von unseren Vorlieben, Verfassung und Stimmung ab. Daher gibt es keinen festen Wert für die Schwelle der Lärmempfindung. Dennoch wird Lärm als Schall bezeichnet, der den Menschen belästigt oder sogar gesundheitlich schädigt.
Beschreibung
Beschreibung

Der leiseste noch hörbare Ton liegt bei 0 dB(A), die Schmerzgrenze bei ca. 120 dB(A). Wird es lauter als 120 dB(A), besteht Verletzungsgefahr. So kann bei einem Detonationsknall von ca. 150 dB(A) das Trommelfell platzen.
Die Mittagsruhe: Die Mittagsruhe ist nicht generell gesetzlich geschützt. Die Stadt Duisburg hat keine Mittagsruhe durch Satzung bestimmt. Die Mittagsruhe kann aber Bestandteil eines Mietvertrages, einer Hausordnung oder sonstigen privaten Regelung sein.
Die Nachtruhe: Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d. h. die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
Gartenfeste: Treten in dieser Zeit Lärmbelästigungen durch Lärm auf, ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Bedenken Sie jedoch, dass es besonders im Sommer bedingt durch Gartenfeste in der Nachbarschaft schon einmal zu Lärmbelästigungen kommen kann.
Bauarbeiten: Hier gilt abweichend von § 9 LImschG die Verwaltungsvorschfrift zum Baulärmgesetz. Lärmintensive Arbeiten auf Baustellen dürfen dem nach nur in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr durchgeführt werden. Ansonsten gelten die Regelungen des LImschG.