Ansprechpartner ist das Jugendamt ihres Wohnortes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit dem Jugendamt des Geburtsortes des Kindes in Verbindung, da dieses das Sorgeregister führt.
Wenn für ein Kind eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes eine Ausfertigung der Urkunde für das Sorgeregister.
Für die Ausstellung dieser Bescheinigung wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an die für Sie zuständige Regionalstelle.
Regionalstelle Nord
Friedrich-Ebert-Str. 152
47179 Duisburg
(Bezirke Hamborn und Walsum sowie Meiderich / Beeck)
Regionalstelle Mitte
Sonnenwall 73-75
47051 Duisburg
(Bezirke Homberg/ Ruhrort/ Baerl und Rheinhausen sowie Mitte und Süd)
Öffnungszeiten:
Für persönliche Rücksprachen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Sofern Sie den Antrag oder Unterlagen nicht per Post übersenden, sondern persönlich abgeben möchten, ist dies ohne Termin montags und donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und dienstags/mittwochs/freitags von 08:00 bis 10:00 Uhr möglich. Bitte beachten Sie Hinweisschilder in der jeweiligen Regionalstelle.
Dienstag, Mittwoch und Freitag sind die Regionalstellen geschlossen. An diesen Tagen sind keine persönlichen und telefonischen Kontaktaufnahmen möglich.
Eine Kontaktaufnahme per E-Mail ist jederzeit möglich.