Besondere Voraussetzungen: Voraussetzung für die Erteilung einer Zinsbescheinigung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen, Gutenbergstr. 24, 47051 Duisburg.
Sprech/Öffnungszeiten:
montags und mittwochs in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
dienstags und donnerstags geschlossen