Wohnungsaufsicht
Im Rahmen der Wohnungsaufsicht werden Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume durch die Behörde überprüft, soweit gravierende Mängel i.S. des Wohnungsaufsichtsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (WAG NRW) vorliegen, die den Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen.
Beschreibung
Beschreibung
Schwerwiegende Mängel sind u.a. Undichtigkeiten an Dächern, Wänden, Decken, Fenstern oder Türen, nicht funktionierende Heizkörper und Heizungsanlagen sowie Wasseranschlüsse, Toiletten oder Bäder, die nicht ordnungsgemäß benutzt werden können.