Ziel der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist es, preisgünstigen Mietwohnraum für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten (Haushalte mit geringem Einkommen) durch zinsgünstige Darlehen zu schaffen.
Gefördert wird der Neubau von
- Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen
- zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen
- Mieteinfamilienhäusern.
Dazu gehören auch
- Gruppenwohnungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen,
- Gruppenwohnungen für Studierende
- Mieteinfamilienhäuser und
- Bindungsfreie Wohnungen gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen.
Als Gegenleistung erhält die Bewilligungsbehörde für einen Zeitraum von 20 bzw. 25 Jahren ein Wohnungsbelegungsrecht.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
- Frau Reicherts - Tel. 0203 283 2580
- Herr Bomm - Tel. 0203 283 2479
- Herrn Dietmar - Tel. 0203 283 2429
Sprech- und Öffnungszeiten:
montags - donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr