Förderung von Mietwohnraum - Pflegewohnplätze
Wir beraten Investoren über die Förderprogramme des Landes und der Kommune, so wie die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen in Duisburg und bearbeiten Ihren Finanzierungsantrag.
Details
Gebühren
Die Beratung ist gebührenfrei.
Für die Bewilligung der Wohnungsbaudarlehen ist grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 0,4 % der Fördersumme zu zahlen.
Bemerkung
Auch im Alter möchten die meisten Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Viele Wohnungen sind aber nicht auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen (Menschen, die bei Bezug der Wohnung das 60. Lebensjahr vollendet haben werden), zugeschnitten und lassen sich auch durch bauliche Maßnahmen nicht ausreichend anpassen.
Die Nachfrage nach neuen, altersgerechten Wohnformen hat daher in den letzten Jahren erheblich zugenommen und wird aufgrund der demografischen Entwicklung auch weiter steigen.
Das Land NRW bietet jetzt Darlehen für den Neubau von Gruppenwohnungen und Pflegewohnplätzen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen an. Mit Hilfe dieser Mittel sollen gemischt strukturierte Wohnanlagen gefördert werden, in denen ältere Menschen ein weitgehend selbständiges Leben führen können, in denen aber bei Bedarf auch die Pflege sichergestellt werden kann.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
- Frau Reicherts - Tel. 0203 283 2580
- Herr Bomm - Tel. 0203 283 2479
- Herrn Dietmar - Tel. 0203 283 2429
Sprech- und Öffnungszeiten:
montags - donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr
Bearbeitungsdauer
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Durchführung der Maßnahme ohne schriftliche Zustimmung der Bewilligungsbehörde vor Bewilligung begonnen wurde. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages zu werten.
Kontakt
Organisationseinheiten
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Amt für Soziales und Wohnen | 0203 94000 |