Gefördert wird die Neuschaffung von Mietwohnungen, die erstmals unter wesentlichem Bauaufwand durch
- Erweiterung oder Ausbau von Gebäuden
- Nutzungsänderung von Gebäuden, die bisher nicht Wohnzwecken dienten, neu geschaffen werden
- durch Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse
geschaffen werden.
Als Gegenleistung erhält die Bewilligungsbehörde für einen Zeitraum von 20, 25 bzw. 30 Jahren ein Wohnungsbelegungsrecht.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
- Frau Reicherts - Tel. 0203 283 2580
- Herr Bomm - Tel. 0203 283 2479
- Herrn Dietmar - Tel. 0203 283 2429
Sprech- und Öffnungszeiten:
montags - donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr