Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E und D/DE
Beschreibung
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Details
Dokumente
- bisheriger Führerschein
- ein Lichtbild (35x45mm, biometrietauglich)
- Personalausweis/Pass
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (vorgeschriebenes Muster)
- Ärztliches Gutachten der Sehwerte (vorgeschriebenes Muster)
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Leistungsuntersuchung
- Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (Antragstellung beim Bürgerservice)
Gebühren
47,60 €
Hier sind die Gebühren (5€) für den optionalen Direktversand bereits enthalten.
Zahlungsarten
Die Gebühren können bei der Fahrerlaubnisbehörde nur noch per EC-Karte gezahlt werden. Eine Barkasse ist nicht vorhanden.
Bemerkung
Sie wohnen in Duisburg und möchten die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis verlängern? Der schnellste und einfachste Weg ist die Beantragung der Verlängerung mit dem von uns angebotenen Direktversand des Führerscheins - direkt zu Ihnen nach Hause, in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen!
Die Verlängerung beantragen Sie im Bürgerservice Ihrer Wahl, bitte geben Sie an, dass Sie den Direktversand wünschen. Der Führerschein wird Ihnen dann im neutralen Brief (Inhalt von außen nicht erkennbar) per Einwurfeinschreiben an Ihre Meldeadresse geschickt. Direkt durch die Bundesdruckerei aus Berlin, die den Führerschein nach Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde herstellt. Ihr Vorteil: Zeitaufwändige, interne Wege zwischen den Behörden fallen somit einfach weg und Sie müssen auch nicht erneut im Bürgerservice oder bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen! Ihren bisherigen Führerschein können Sie behalten, dieser wird durch die KollegInnen vor Ort im Rahmen Ihrer Beantragung mittels Lochung und einem speziellen Aufkleber der Bundesdruckerei befristet. Ihren alten Führerschein können Sie somit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins weiter nutzen (Bitte informieren Sie sich bei einem Automobilclub nach der Handhabung im jeweiligen Ausland, sofern Sie eine Auslandsfahrt planen).
Ist die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen und es wird ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung benötigt, ist das Straßenverkehrsamt zuständig. Der vorläufige Nachweis gilt ebenfalls lediglich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, weitere Infos finden Sie hier.
Die Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E und der Klassen D/DE wird längstens für die Dauer von 5 Jahren erteilt.