Bei der Durchführung
- eines gewerblichen Trödel- oder Flohmarktes mit Festsetzung (in der Regel außerhalb der Ladenöffnungszeiten an einem Sonntag), ist eine Festsetzung beim Bürger- und Ordnungsamt zu beantragen.
Wichtiger Hinweis für 2020 - Frist: 16.12.2019
Nach dem 16.12.2019 eingereichte Anträge bzw. unvollständige Unterlagen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt
werden.
- eines Privatmarktes –immer gewerblich- (in der Regel während der Ladenöffnungszeiten)
- einer privaten Veranstaltung (privater Garagentrödel, Hoftrödel, Flohmarkt ist nur während der Ladenöffnungszeiten zulässig)
- auf Privatflächen ist die Nutzung beim Amt für Baurecht und Bauberatung zu klären (Nutzungserlaubnis?)
- auf öffentlicher Fläche ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
- von Alkoholausschank (auch kostenloser Ausschank) ist in jedem Fall eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Diese ist beim Bürger- und Ordnungsamt zu beantragen.
Für Fragen oder eine persönliche Antragstellung steht Ihnen die Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen (ZEB) zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Herr Gersch Tel: 0203/283 4633
Herr Kuschnick Tel:0203/283 4679
Zimmer 404
Fax: 0203/283-8491
Öffnungszeiten:
Die ZEB ist montags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr zu erreichen.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist an das
Bürger- und Ordnungsamt
32-42-2 ZEB
Königstr. 63 - 65
47051 Duisburg
zu senden.