Taxi- oder Mietwagengenehmigung nach dem PBefG
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi oder einem Mietwagen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein.
Details
Dokumente
- finanzieller Leistungsnachweis (Eigenkapitalbescheinigung ggf. Zusatzbescheinigung gem. Anlage). Hinweis: Der Nachweis erfolgt durch einen festgelegten Personenkreis, wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nur bei schon bestehenden Betrieben)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nur bei schon bestehenden Betrieben - und nur, wenn versicherungspflichtige Arbeitnehmer/innen bzw. Festfahrer/innen beschäftigt werden bei Aushilfen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesknappschaft)
- bei Geschäftsführern: Anstellungsvertrag, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Verkehrszentralregisterauszug für die geschäftsführende Person
- bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind: Auszug aus dem Handelsregiste, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag
Gebühren
Für diese Erlaubnis fallen Gebühren an.
Fristen
Die benötigten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 3 Monate sein.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn bzw. bei bestehenden Betrieben vor dem Genehmigungsablauf einzureichen. Die oben angegebenen Unterlagen müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht unbedingt vorliegen. Es wird um fernmündliche Kontaktaufnahme gebeten.
Institutionen
Öffnungszeiten
Personen- und Güterkraftverkehr
Mo - Fr : 8 bis 13 Uhr.
sowie nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt