Staatsangehörigkeitsausweis
Beschreibung
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Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde nachgewiesen werden muss, kann die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt werden.
Details
Dokumente
Bitte erfragen Sie beim jeweiligen Ansprechpartner (siehe unten), welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 €.
Bemerkung
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann in den meisten Fällen durch einen Personalausweis oder Reisepass nachgewiesen werden, in dem die Staatsangehörigkeit „deutsch“ vermerkt ist.
In einigen Fällen reicht ein Personalausweis oder Reisepass aber zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nicht aus.
Dies ist der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde belegt werden muss, weil z.B. eine Behörde den urkundlichen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ausdrücklich benötigt oder Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen.
In diesen Fällen kann die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.
Vor Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises prüft die Staatsangehörigkeitsstelle, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und ob sie zu einem späteren Zeitpunkt verloren wurde.
Weiteres:
Für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist ein Beratungsgespräch (nur mit Termin) bei der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich.
Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsstelle
Königstraße 63 - 65
47049 Duisburg (Mitte)
Zimmer 239 - 242
Sprechzeiten:
- montags und mittwochs von 8:00 - 12:00 und 14:00 -16:00 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
- dienstags, donnerstags und freitags geschlossen
Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte bei den jeweiligen Mitarbeitern telefonisch einen Termin.
Die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsstelle ist telefonisch nur zu den folgenden Zeiten erreichbar:
- montags bis freitags von 08:30 bis 15:30 Uhr
Anschrift und Erreichbarkeit
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