Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der/die Bewerber/in u. a. in einer Prüfung nachweist, dass er/sie die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem die Beförderungspflicht besteht.
Um den Nachweis der notwendigen Ortskenntnisse für die Stadt Duisburg zu erbringen, müssen Sie eine schriftliche Prüfung beim Straßenverkehrsamt ablegen. Die jeweiligen Prüfungstermine können Sie auch über diese Information abfragen.
Die Fragebögen wurden von einer Kommission entwickelt, der Vertreter der örtlichen Taxenbranche, der Taxenverbände, der Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg sowie der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Duisburg angehören. Die Fragebögen gliedern sich mit einer jeweils unterschiedlichen Anzahl von Einzelfragen in die Teilbereiche: Fahrstrecken, Standort von Objekten (u. a. Krankenhäuser, Altenheime, Gerichtsgebäude, öffentliche Einrichtungen sonstiger Art, Hotels, Friedhöfe, Freizeitanlagen), offene Fragen sowie Lage von Stadtbezirken, Ortsteilen und Bundesautobahnen (Einzeichnungen im Stadtplan).
Sie finden hier die Möglichkeit, sich über diesen Internetbeitrag auf die Prüfung vorzubereiten.
Mit der Bereitstellung der Fragen (nicht der Antworten) wird die Zielsetzung verbunden, dass die Fahrer/innen des Duisburger Taxigewerbes notwendige Ortskenntnisse im erforderlichen Maß erlernen können.