Für deutsche Staatsangehörige, anerkannte ausländische Flüchtlinge und Staatenlose besteht die Möglichkeit, dass ihr Vorname oder Familienname geändert wird.
Details
Gebühren
Die Gebühr für die Änderung eines Vornamens kann bis zu 250,00 Euro betragen. Die mittlere (durchschnittliche) Gebühr beträgt 125,00 Euro.
Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens kann bis zu 1.000,00 Euro betragen. Die mittlere (durchschnittliche) Gebühr beträgt 500,00 Euro.
Bemerkung
Da das deutsche Namensrecht in den Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend geregelt ist, kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Gründe für die Änderung eines Namens können z.B. sein:
• Anstößige oder lächerlich klingende Namen • „Belastete“ Namen • Unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern • Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens • Schwierige ausländische Namen
Hierbei ist jede Namensänderung eine Einzelfallentscheidung, in der die gesamten Umstände zur beabsichtigten Namensänderung berücksichtigt werden. Sollten eine Namensänderung gewünscht sein, ist daher in jedem Fall ein Beratungsgespräch erforderlich.