Es besteht die Möglichkeit, durch die Nachrüstung eines Katalysators eine günstigere Schadstoffklasse zu erreichen. Hierdurch entstehen im Regelfall steuerliche Vorteile.
Details
Dokumente
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Einbaubescheinigung über die Nachrüstung eines Katalysators durch eine dazu berechtigte Werkstatt
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
Gebühren
im Regelfall 12,00 €
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Zur Änderung der Emissionsschlüsselnummer (Schadstoffklasse) muss der Zulassungsbehörde die Nachrüstung durch die Einbaubescheinigung einer zur Abgasuntersuchung berechtigten Werkstatt oder durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nachgewiesen werden.