Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Details
Dokumente
- Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass
- Bei Beantragung oder Abholung durch Dritte, Personalausweis des Beauftragten
- Bei der Nachuntersuchung zusätzlich der Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers
Es ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines Elternteils erforderlich.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Bemerkung
Die Bescheinigung zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird sofort bei Ihrer zuständigen Bürger-Service-Station in Ihrem Bezirk ausgestellt.
Sorgeberechtigte (Eltern oder Betreuer) müssen nicht mit vorsprechen.
Die Untersuchung selbst wird vom Hausarzt durchgeführt. Diese Leistung wird der Stadt Duisburg, Jugendamt, in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind zu senden an: