Gewerblich tätige Fahrer, die oft im Ausland unterwegs sind, können bei Fahrzeugkontrollen Probleme bekommen, wenn die Nummer auf Fahrerkarte und Führerschein nicht übereinstimmen. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die beiden Dokumente synchronisieren zu lassen.
Die Führerscheinnummer ist auf der Fahrerkarte vermerkt – wenn der Führerschein zwischenzeitlich neu ausgestellt wurde, sind die Nummern unterschiedlich. Es gibt zwar keinerlei gesetzliche Forderung nach Übereinstimmung, dennoch wird der Unterschied im europäischen Ausland häufig beanstandet.
Um bei Kontrollen keine Zeit aufgrund der unterschiedlichen Nummern zu verlieren, empfiehlt u.a. der TÜV Süd, sich freiwillig eine neue Fahrerkarte ausstellen zu lassen, die dann die Nummer des aktuellen Führerscheins trägt.
Hierzu müssen Sie Ihre aktuelle Fahrerkarte zunächst in Ihrem Betrieb auslesen lassen, dann bei der Fahrerlaubnisbehörde abliefern (Ausdruck der letzten 28 Tage zum Mitführen nicht vergessen!), und wie oben beschrieben eine neue Fahrerkarte beantragen.
Der Antrag muss persönlich beim Straßenverkehrsamt des Wohnortes (nicht des Firmensitzes) gestellt werden.
Bei Verlust oder im Falle einer defekten Fahrerkarte ist eine persönliche Vorsprache mit einem neuen Lichtbild erforderlich.