Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
Beschreibung
Beschreibung
Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über die die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.
Volksinitiative
Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf
Voraussetzungen: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften)
Volksbegehren
Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes
Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)
Volksentscheid
Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz
Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die mindestens 15 Prozent der Zahl der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Unterschriften) betragen muss.
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