Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Beschreibung

Beschreibung

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über die die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.

 

Volksinitiative

Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf

Voraussetzungen: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften)

 

Volksbegehren

Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes

Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)

 

Volksentscheid

Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz

Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die mindestens 15 Prozent der Zahl der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Unterschriften) betragen muss.

 

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