Kontenklärung
Informationen zum Zahlungsverkehr mit der Stadt Duisburg
Beschreibung
Beschreibung
Wenn bei eine Einzahlung an die Stadt Duisburg eine wichtige Angabe, wie z.B.
- den Vertragsgegenstand,
- die Buchungsstelle oder
- das Kassenzeichen
im Verwendungszweck fehlt, kann der Zahlungseingang nicht automatisiert der entsprechenden Forderung zugeordnet werden. Deshalb werden die Beträge zunächst auf einem Zwischenkonto der Zahlungsabwicklung gebucht, dem sog. Klärungskonto.
Bis zur Klärung durch die Mitarbeiter*innen der Debitorenbuchhaltung kann es im Einzelfall zu unberechtigten Mahnungen oder Vollstreckungsaufträgen gegen den Schuldner kommen.
Auch Einzahlungen, die nicht für die Stadt Duisburg bestimmt sind, werden vorerst auf das Klärungskonto gebucht. Bei Rückfragen sind die Mitarbeiter*innen der Debitorenbuchhaltung (Kontenklärung) des Amtes für Rechnungswesen und Steuern gerne behilflich.
Sollte der Bürger eine Zahlung der Stadt Duisburg auf seinem Konto nicht zuordnen können, erteilen die Mitarbeiter*innen der Debitorenbuchhaltung auch hierzu gerne Auskunft.