Niederschlagswasser-Versickerung
Niederschlagswasser-Versickerung: Grundsatz, Ausnahmen und Versickerungsarten.
Grundsätzlich besteht seit dem 01.01.1996 die Pflicht für die Bauherren, die Grundstücke erstmalig bebauen, die auf den Dachflächen und sonstig befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswässer ortsnah in den Untergrund verrieseln bzw. versickern zu lassen oder in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung für das Wohl der Allgemeinheit möglich ist.