Umweltoberinspektoranwärter*innen
Umweltoberinspektoren*innen überwachen und genehmigen technische Anlagen im Industrie-/ Gewerbebereich und setzen umweltrechtliche Vorgaben aus dem Wasser,- Abfall,- Immissionsschutz,- und Bodenschutzrecht durch.
Sie lernen in der Ausbildung:
- die medienübergreifende Umweltinspektion von Gewerbe- und Industriebetrieben
- die Umsetzung nationaler Vorgaben und EU-Recht gegenüber pflichtigen Betrieben mit verwaltungsrechtlichen Mitteln
Voraussetzungen
- das Abschlusszeugnis eines zu einem Bakkalaureus-/Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation führenden Studiums an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule in einer für den gehobenen umwelttechnischen Dienst geeigneten ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung: Bauingenieurwesen, Umweltingenieurwesen, Verfahrenstechnik oder Technischer Umweltschutz
- Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit der in § 7 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz genannten Staaten. Bewerber*innen dürfen nach § 1 (3) Nr. 4 Ausbildungsverordnung für dem umwelttechnischen Dienst (VAP-U) in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei anerkannter Schwerbehinderung das 42. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.
Beginn & Dauer
Die Ausbildung beginnt voraussichtlich am 01.02.2021 und dauert bis 31.05.2022.
Bewerbungsschluss
05.11.2020
Finanzielles
Die monatliche Anwärterbetrag beträgt aktuell 1.355,68 €.
Zusätzliche Leistungen:
- Du hast einen monatlichen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 6,65 €, die du in verschiedenen Anlageformen sparen kannst
- Du kannst eine vergünstigte Monatsfahrkarte (Jobticket) für umweltfreundliche Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmittel erwerben
- Du hast einen Urlaubsanspruch von 30 Tage pro Jahr
Theorie und Praxis
Theorie
Abgerundet wird die Ausbildung durch verwaltungsspezifischen Unterricht an verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen organisiert vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Bei manchen Standorten übernachten Sie dort. Die Kosten der Lehrgänge werden von der Stadt Duisburg übernommen. Fahrtkosten werden im Rahmen vom öffentlichen Nahverkehr übernommen. Es gelten die entsprechenden Vorschriften. Die Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der vom Ministerium gebildet wird.
Praxis
Während des Vorbereitungsdienstes absolvieren Sie verschiedene Praxiseinsätze innerhalb der Stadtverwaltung Duisburg, vornehmlich im Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz. Darüber hinaus sind Ausbildungsabschnitte in anderen Behörden wie der Bezirksregierung Düsseldorf und des LANUV fester Bestandteil der Ausbildung.
Spätere Aufgaben
Nach der Ausbildung ist der Einsatz im Amt für Baurecht und betrieblichem Umweltschutz, Sachgebiet Untere Wasserbehörde und Abfallwirtschaftsbehörde, Bereich Wasserwirtschaft, (zunächst Besoldungsgruppe A10) angedacht.
In Ihrem Aufgabenbereich nehmen Sie u.a. folgende Aufgaben wahr:
- Durchführung von wasserrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
- Überwachung gewerblicher Anlagen im Hinblick auf die Einhaltung umweltrechtlicher Pflichten
- Durchführung von Umweltinspektionen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Bearbeitung von Beschwerden über Gewerbebetriebe im Hinblick auf den Umweltschutz
- Erarbeitung von umweltrechtlichen Stellungnahmen in Zulassungsverfahren
- Durchführung von medienübergreifenden Inspektionen
- Fertigung von umweltrechtlichen Stellungnahmen zur gemeindlichen Bauleitplanung
- Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
- Durchführung verwaltungsrechtlicher Verfahren im Zusammenhang mit den o. g. Aufgaben