Der Bewohnerparkausweis sichert Ihnen jedoch keinen speziellen Parkplatz, sondern gestattet Ihnen das Parken in der jeweils ausgewiesenen Zone.
- Personalausweis oder
- Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Kraftfahrzeugschein
- ein ggfs. bereits vorhandener Parkausweis
- ggfs. Bestätigung des Fahrzeughalters, falls Sie nicht der Eigentümer sind
Die Jahresgebühr beträgt 30,70 € Zahlbar mit der EC-Karte oder Kreditkarte. Zudem besteht die Möglichkeit, den Ausweis für zwei Jahre zu erwerben (gilt nicht bei Zweitwohnsitz). Die Gebühr beträgt dann 61,40 €.
Bei Verlust des Ausweises, Umzug in eine andere Bewohnerezone oder Kennzeichenwechsel ist eine Gebühr in Höhe von 11,00 € zu entrichten.
Barzahlung ist NICHT mehr möglich
Der Antrag kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Der Parkausweis wird grundsätzlich sofort ausgehändigt. Bei Wegzug aus Duisburg ist der Ausweis wieder im Fachamt abzugeben.
Es kann nur ein Parkausweis je Bewohner beantragt werden.
Verlängerung
Zur Verlängerung ist der Fahrzeugschein, der alte Ausweis sowie der Personalausweis/Reisepass des Antragstellers vorzulegen. Die Verlängerung kann bis ca. 4 Wochen vor Ablauf erfolgen, zählt aber ab Ablaufdatum.
Haben Sie einen Zweitwohnsitz?
Auch für den Zweitwohnsitz kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, wenn der Antragsteller amtlich gemeldet ist und in der ausgewiesenen Bewohnerzone auch tatsächlich wohnt. Als Nachweis ist ein Mietvertrag erforderlich.
Sind Sie gerade nach Duisburg zugezogen?
Neubürger, die noch nicht umgemeldet sind, haben die Möglichkeit, einen vorläufigen Anwohnerparkausweis zu beantragen (bitte Mietvertrag vorlegen), dieser ist 4 Wochen gültig. Die Kosten betragen ebenfalls 30,70 €. Nach der Ummeldung ist die Verlängerung dann kostenlos.
Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge, die nicht Ihr Eigentum sind
Sie können auch einen Bewohnerausweis für ein Fahrzeug erhalten, das nicht auf Sie zugelassen ist (Beispiel: Sie wohnen im Wasserviertel, nutzen aber dauernd das Fahrzeug der Mutter, die nicht dort wohnt). In diesen Fällen müssen Sie vom Halter eine Bestätigung vorlegen (der Halter muß bestätigen, dass der Nutzer allein und ausschließlich das Fahrzeug nutzt).
Verlust des Bewohnerparkausweises
Bei Verlust können Sie gegen eine Verlustbescheinigung einen Ersatz für die restliche Laufzeit erhalten. Auch für Kradfahrer besteht die Möglichkeit, einen Bewohnerausweis zu erwerben. Dieser wird dann nicht am Krad hinterlegt.
Hinweis:
Unter sichtbarer Auslage des Bewohnerparkausweises ist in entsprechenden Zonen das Parken ohne Parkschein erlaubt. Die Sie betreffenden Parkbereiche werden Ihnen mit der Genehmigung bekanntgegeben.
