Städtische Beteiligungen
Für die Wahrnehmung der Steuerungs- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Beteiligungen der Stadt Duisburg ist die Stabsstelle Beteiligungen zuständig.
Sie begleitet sämtliche Vorgänge, die mit den städtischen Gesell- schaften und Betrieben in Zusammenhang stehen: Angefangen bei den Gründungs- und Beteiligungsvorbereitungen über Festlegung des Unternehmensgegenstandes und Gestaltung der Satzung bis hin zur Auflösung.
Im Gründungsstadium kommt der Überprüfung und Feststellung des von der Gesellschaft verfolgten öffentlichen Zwecks maßgeb- liche Bedeutung zu; entsprechend spielt im Verlauf der Geschäfts- tätigkeit des Unternehmens die Einhaltung der gesetzten Ziel- und Leistungsvorgaben eine wesentliche Rolle.
Den Ratsmitgliedern wird über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaften und Betriebe, die regelmäßig zugleich die Be- lange der Stadt berühren, durch die Stabsstelle berichtet. In die- sem Zusammenhang bedürfen Wirtschaftspläne, Jahresabschlüs- se sowie Gesellschaftsvorfälle von besonderer Bedeutung oder mit speziell betriebswirtschaftlicher sowie auch juristischer Fragestel- lung der Überprüfung und Beurteilung, um hierzu erforderlich werdende Ratsentscheidungen vorzubereiten.
Darüber hinaus erarbeitet die Stabsstelle regelmäßig Stellungnah- men für die städtischen Vertreter in den Kontrollgremien der Ge- sellschaften. Auch hier steht - wie bei der gesamten Tätigkeit der Stabsstelle - die Aufgabe im Vordergrund, unterschiedliche Ziele und Interessen zu koordinieren und auf diese Weise zur Steuerung innerhalb des Gesamtkonzerns Stadt Duisburg beizutragen.
Im Gründungsstadium kommt der Überprüfung und Feststellung des von der Gesellschaft verfolgten öffentlichen Zwecks maßgeb- liche Bedeutung zu; entsprechend spielt im Verlauf der Geschäfts- tätigkeit des Unternehmens die Einhaltung der gesetzten Ziel- und Leistungsvorgaben eine wesentliche Rolle.
Den Ratsmitgliedern wird über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaften und Betriebe, die regelmäßig zugleich die Be- lange der Stadt berühren, durch die Stabsstelle berichtet. In die- sem Zusammenhang bedürfen Wirtschaftspläne, Jahresabschlüs- se sowie Gesellschaftsvorfälle von besonderer Bedeutung oder mit speziell betriebswirtschaftlicher sowie auch juristischer Fragestel- lung der Überprüfung und Beurteilung, um hierzu erforderlich werdende Ratsentscheidungen vorzubereiten.
Darüber hinaus erarbeitet die Stabsstelle regelmäßig Stellungnah- men für die städtischen Vertreter in den Kontrollgremien der Ge- sellschaften. Auch hier steht - wie bei der gesamten Tätigkeit der Stabsstelle - die Aufgabe im Vordergrund, unterschiedliche Ziele und Interessen zu koordinieren und auf diese Weise zur Steuerung innerhalb des Gesamtkonzerns Stadt Duisburg beizutragen.
