History


Der Oberbürgermeister

Hinweis: Nach der Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland durch die Bürgerinnen und Bürger am 12. Februar 2012 übernimmt bis zur Neuwahl Stadtdirektor Dr. Peter Greulich als Stadtdirektor die Aufgaben des Verwaltungschefs der Stadt Duisburg. Bürgermeister Benno Lensdorf übernimmt die Repräsentationsaufgaben des Oberbürgermeisters und die Leitung der Ratssitzungen.
Der Oberbürgermeister ist Chef der Verwaltung und gleichzeitig politischer Repräsentant der Stadt. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar gewählt. Gewählt ist derjenige, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.

Als Vorsitzender des Rates ist es die Aufgabe des Oberbürgermeisters, den Rat einzuberufen und die Sitzungen zu leiten. Er hat Stimmrecht im Rat. Im Haupt- und Finanzausschuss führt er kraft Gesetzes den Vorsitz.

In Fällen äußerster Dringlichkeit, die einen Aufschub bis zur nächsten Ratssitzung nicht zulassen, kann der Oberbürgermeister gemeinsam mit einem Mitglied des Rates entscheiden.

Ist der Oberbürgermeister der Überzeugung, ein Beschluss des Rates, eines Ausschusses oder einer Bezirksvertretung sei rechtswidrig oder gefährde das Wohl der Stadt, kann er diesen Beschluss beanstanden oder ihm widersprechen. Dies hat aufschiebende Wirkung: Der Beschluss kann so lange nicht ausgeführt werden, bis der Rat die Angelegenheit endgültig entschieden hat.

Als Chef der Verwaltung ist der Oberbürgermeister Vorgesetzter aller städtischen Bediensteten. Die Verwaltungsgeschäfte leitet er gemeinsam mit den Beigeordneten, mit denen er sich regelmäßig in der Verwaltungsvorstandskonferenz berät. Als Verwaltungschef hat der Oberbürgermeister zudem die Ratsentscheidungen inhaltlich vorzubereiten und rechtzeitig die notwendigen Beratungsunterlagen vorzulegen. Nach der politischen Beratung obliegt ihm die Ausführung der Beschlüsse. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, den Rat über alle wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten und hat ihm auf Verlangen jederzeit Einsicht in die Akten der Verwaltung zu gewähren.

Als oberster Repräsentant obliegt dem Oberbürgermeister die Vertretung der Stadt nach außen. In einer Vielzahl von regionalen und überregionalen Gremien vertritt er die städtischen Interessen.

Besonders die vielen Repräsentationsaufgaben bedeuten eine starke zeitliche Beanspruchung. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Ehrungen, Feierstunden und Jubiläen im Terminkalender des Oberbürgermeisters stehen. Oft lädt er zu Empfängen ins Rathaus, um verdiente Bürger der Stadt oder Gäste aus anderen Städten und Ländern willkommen zu heißen. Prominente Besucher tragen sich dabei ins "Goldene Buch" der Stadt ein.

Viele hundert Glückwunschschreiben gehen jedes Jahr an Persönlichkeiten, Institutionen und Firmen. Auch zu Ehe- und Altersjubiläen der Duisburgerinnen und Duisburger gratuliert der Oberbürgermeister mit einem persönlichen Brief.

Angesichts der Fülle seiner Aufgaben kann der Oberbürgermeister nicht alle Repräsentationstermine selbst wahrnehmen. Ihm stehen daher drei Bürgermeister zur Seite, die ihn bei seinen Repräsentationsaufgaben, aber auch bei der Leitung der Ratssitzungen, vertreten können. Die drei Stellvertreter sind: Bürgermeister Benno Lensdorf (CDU), Bürgermeister Manfred Osenger (SPD) und Bürgermeister Erkan Kocalar (Die Linke).

In den sieben Stadtbezirken übernehmen zudem die Bezirksbürgermeister zahlreiche Repräsentationsaufgaben.

Sitzungstermine und Tagesordnungen

Interessiert Sie das kommunalpolitische Geschehen in Duisburg? Den jährlichen Sitzungsplan des Rates, seiner Gremien und der Bezirksvertretungen sowie alle Tagesordnungen, Vorlagen und Niederschriften - soweit sie öffentlich sind - können Sie das Bürgerinfoportal des Ratsinformationssystems "SessionNet" abrufen.

Möchten Sie bei einer Sitzung einmal "live" dabei sein? Es besteht die Möglichkeit, als Zuhörer an allen öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Zum Besuch einer Ratssitzung benötigen Sie allerdings eine Einlasskarte, die Sie im Dezernat des Oberbürgermeisters anfordern können.