Auf welchen gesetzlichen Grundlagen der Zensus 2011 beruht
Um die europaweite Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, ist hierbei ein Mindestkatalog von im Zensus zu erhebenden Merkmalen festgelegt worden.
Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz vom 13. Dezember 2007 sind wichtige Vorarbeiten für die Durchführung des Zensus in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich festgelegt worden; mit dem Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 vom 16. Juli 2009 (Zensusgesetz 2011) ist die Durchführung des Zensus in der Bundesrepublik entschieden und sind Zweck und Art des Zensus festgelegt worden. Die Umsetzung des Zensus in den Bundesländern wird durch Zensusausführungsgesetze geregelt.
Das Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011 ist am 25. November 2010 in Kraft getreten. Die Landesausführungsgesetze legen unter anderem fest, welche Aufgaben den Kommunen in der Zensusdurchführung zukommen.


